Ausgleichsberechnung nach § 2 Abs. 3 VOB/B
Die Ermittlung ist kostenlos. Für die Berechnung bekommen Sie ein Angebot für Ihr Vorhaben.
Anonymisiertes Rechenbeispiel, Position für Position nachvollziehbar. Die vollständige Leseprobe zeigt jeden Schritt →
Der Lieferumfang
Es geht hier nicht um Mehrkosten, die Sie Ihrem Auftraggeber zusätzlich aufbürden — sondern um Vergütung, die Ihnen ohnehin zugestanden hätte, wenn die Mengen so geblieben wären wie geplant.
Wie kann trotz Mehrabrechnung noch Geld fehlen?
In jedem Einheitspreis stecken anteilig Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten und Gewinn — kalkuliert auf die geplanten Mengen. Fallen Positionen weg oder schrumpfen sie stark, bleibt dieser einkalkulierte Anteil unbezahlt. Genau diese Unterdeckung gleicht § 2 Abs. 3 VOB/B aus — unabhängig davon, dass an anderer Stelle mehr abgerechnet wurde.
Ob Sie das Ausgleichsberechnung, Ausgleichsrechnung nach VOB oder Mengenausgleich nennen, ist gleich — gemeint ist immer dieselbe Rechnung: der Ausgleich der Gemeinkosten bei Mehr- und Mindermengen nach § 2 Abs. 3 VOB/B.
Bisher haben wir die unterlassene Ausgleichsberechnung völlig unterschätzt. Damit ist jetzt Schluss. Wir erstellen jetzt transparente, nachvollziehbare Berechnungen für uns und unsere Auftraggeber.
Mit den Programmen haben wir in verschiedenen Baumaßnahmen des Hoch- und Tiefbaus unsere Nachforderungen aus Bauzeitverschiebungen nachweisen und durchsetzen können. Der Kaufpreis hat sich gleich mit dem ersten Einsatz amortisiert.
Ich kann die bisherigen Programme uneingeschränkt weiterempfehlen — die Beschaffung Ihrer Software war sicher eine der besten Entscheidungen seit langem für uns.
Nach anfänglicher Preisskepsis wurden wir eines Besseren belehrt. Bereits bei der ersten Anwendung in einem Bauvorhaben hat sich das Programm gelohnt.
Der richtige Zeitpunkt
Haben sich die Mengen geändert, gehört eine Schlussrechnung im Grunde erst raus, wenn Sie Ihren Anspruch geprüft haben — ob da nicht doch mehr für Sie drin ist.
„Warten Sie nicht bis zur Schlussrechnung. Rechnen Sie es mitten im Projekt aus — und kündigen Sie es an."
Ein Ausgleich, der erst in der Schlussrechnung auftaucht, wirkt wie eine Nachforderung und führt zu Streit. Wer ihn früh ermittelt und ankündigt, steht als der Faire da, nicht als der Nachforderer — und ein Auftraggeber, der seine Ruhe will, spielt mit.
Deshalb ist der beste Moment, den Ausgleich zu ermitteln, nicht am Ende. Er ist jetzt.
Mit Hilfe des MassenClaims konnten wir uns bei deutlicher Abweichung Soll-IST schon mehrfach erfolgreich und einvernehmlich mit unseren Auftraggebern einigen. Wichtig ist uns, dass der Auftraggeber nachvollziehen kann, warum dieser Anspruch entsteht, sodass wir auch weiterhin gut und gerne zusammen arbeiten können.Jan Vierboom, Geschäftsführer, Berns Gebäudetechnik GmbH & Co. KG
Was möchten Sie?
In drei Schritten
Sie gehen kein Risiko und keine Kosten ein, um herauszufinden, ob sich der Ausgleich lohnt.
Leistungsverzeichnis, Aufmaß und Ihre Zuschlagssätze. Mehr braucht es von Ihnen nicht — den Rest übernehmen wir.
Ihr Aufwand: rund 10 Minuten
Sie erfahren, welcher Betrag nach § 2 Abs. 3 VOB/B in Ihrem Vorhaben steckt. Unverbindlich und ohne dass etwas kostet.
Antwort innerhalb von 24 Stunden
Erst wenn Sie die fertige Ausgleichsberechnung haben wollen, entstehen Kosten — und da kennen Sie die Summe längst.
Fertig zum Beifügen an Ihre Schlussrechnung
Der Nachweis
13 Seiten, in denen jede Position einzeln hergeleitet ist – Soll gegen Ist, Kostenart für Kostenart, mit fortlaufendem Übertrag. Das Rechenbeispiel von oben, vollständig aufgeschlüsselt.
Zwei Wege
Sie schicken die Unterlagen, wir liefern den fertigen, prüffähigen Nachweis als PDF — mit Namen verantwortet.
Kostenlos und unverbindlich — Sie gehen keine Verpflichtung ein.
Für alle, die den Ausgleich künftig für jedes Vorhaben selbst erstellen wollen.
Mit den ersten zwei Forderungen hatten wir bereits die Investition ausgeglichen.Heinrich Raum, Heinrich Raum GmbH & Co. KG
Unverbindliche Vorführung, ganz in Ruhe.
Wer dahintersteht
Ein Nachweis ist die halbe Miete. Die andere Hälfte ist, dass jemand mit Namen dafür geradesteht. Genau das bekommen Sie: kein anonymer Rechner im Netz, sondern ein Sachverständigenbüro mit rund drei Jahrzehnten am Bau.
Kostenlos & unverbindlich
Kein Schätz-Rechner, keine Vorkasse. Sie schicken uns die Eckdaten Ihres Bauvorhabens, wir rechnen den Ausgleich auf den Cent genau und nennen Ihnen beide Zahlen — Ihren Anspruch und unser Honorar. Kostenlos und ohne Verpflichtung; erst den fertigen, prüffähigen Nachweis lassen Sie sich etwas kosten.
Schluss mit Geld verschenkenKostenlos und unverbindlich. Oder direkt: 05528 981-50 · WhatsApp · Unterlagen per E-Mail
Carsten Abraham · Freier Sachverständiger für Bauablaufstörungen und Bauabrechnung
„Ich wollte eigentlich nur für ganz kleine Firmen arbeiten — für die, die sich keinen Sachverständigen leisten können und die von Sachverständigen meist auch nicht bedient werden. Gekauft haben die Programme am Ende auch die Größten. Heute stehen mehrere Kunden mit mehreren hundert Mitarbeitern in meiner Kundenliste.“
Carsten Abraham ist freier Sachverständiger, nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Gerichte und Anwälte sind daran nicht gebunden; die Aufträge kommen über die Arbeit, nicht über den Titel.