Ausgleichsberechnung nach § 2 Abs. 3 VOB/B

Kein Nachtrag. Nur das, was Ihnen zusteht.

ohne Massenclaim
Auftragssumme114.360,00 €
Mehrabrechnung6.752,00 €
Abrechnungssummevorläufig121.112,00 €
Ausgleichsbetrag0,00 €
Abrechnungssumme121.112,00 €
mit Massenclaim
Auftragssumme114.360,00 €
Mehrabrechnung6.752,00 €
Abrechnungssummevorläufig121.112,00 €
Ausgleichsbetrag3.016,01 €
Abrechnungssumme124.128,01 €

Die Ermittlung ist kostenlos. Für die Berechnung bekommen Sie ein Angebot für Ihr Vorhaben.

Anonymisiertes Rechenbeispiel, Position für Position nachvollziehbar. Die vollständige Leseprobe zeigt jeden Schritt →

Der Lieferumfang

Das bekommen Sie, wenn Sie das Programm bei uns kaufen

Das Programm, lizenziert auf Ihre Firma Jeder Nachweis trägt Ihr Logo und Ihre Anschrift und geht als Ihr eigenes Dokument an den Auftraggeber.
Alle Arbeitsplätze im Betrieb Keine Zählung von Lizenzen, keine Nachlizenzierung. Eine Datei, die jeder nutzen darf, der bei Ihnen arbeitet.
Unbegrenzt viele Nachweise Ob ein Bauvorhaben im Jahr oder dreißig — die Zahl der Berechnungen ist nicht begrenzt.
Updates ein Leben lang, ohne Aufpreis Jede neue Fassung bekommen Sie kostenlos. Es gibt keine Wartungsgebühr und kein Abonnement.
Einweisung durch den Sachverständigen Persönlich, auch zum Formblatt EFB 221 — damit Sie wissen, woher Ihre eigenen Zahlen kommen.
Ein Jahr Betreuung inklusive Im ersten Jahr begleiten wir Ihre Fälle fachlich. Fragen zum Programm selbst beantworte ich Ihnen darüber hinaus, solange Sie es einsetzen.
Zwölf Monate finanzierbar, 0 % Zinsen Auf Wunsch in monatlichen Raten, ohne Aufschlag.
Kein Setup, kein Excel, keine Makros Eine einzige HTML-Datei. Läuft in jedem Browser, auf Windows, Mac und Linux — auch ohne Internet.
Läuft auch auf Ihrem Server und in der Cloud Die Datei lässt sich im Firmennetz oder in Ihrer Cloud ablegen, damit jeder darauf zugreifen kann. Gleichzeitig bearbeiten lässt sie sich nicht — es arbeitet immer einer daran.
Sonderwünsche sind umsetzbar Firmenspezifische Anpassungen setzen wir gegen entsprechendes Honorar für Sie um.

Es geht hier nicht um Mehrkosten, die Sie Ihrem Auftraggeber zusätzlich aufbürden — sondern um Vergütung, die Ihnen ohnehin zugestanden hätte, wenn die Mengen so geblieben wären wie geplant.

Wie kann trotz Mehrabrechnung noch Geld fehlen?

In jedem Einheitspreis stecken anteilig Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten und Gewinn — kalkuliert auf die geplanten Mengen. Fallen Positionen weg oder schrumpfen sie stark, bleibt dieser einkalkulierte Anteil unbezahlt. Genau diese Unterdeckung gleicht § 2 Abs. 3 VOB/B aus — unabhängig davon, dass an anderer Stelle mehr abgerechnet wurde.

Ob Sie das Ausgleichsberechnung, Ausgleichsrechnung nach VOB oder Mengenausgleich nennen, ist gleich — gemeint ist immer dieselbe Rechnung: der Ausgleich der Gemeinkosten bei Mehr- und Mindermengen nach § 2 Abs. 3 VOB/B.

Echte Kundenstimmen
Bisher haben wir die unterlassene Ausgleichsberechnung völlig unterschätzt. Damit ist jetzt Schluss. Wir erstellen jetzt transparente, nachvollziehbare Berechnungen für uns und unsere Auftraggeber.
RümenappASGE Rümenapp Metallbauges. mbH
Echte Kundenstimmen
Mit den Programmen haben wir in verschiedenen Baumaßnahmen des Hoch- und Tiefbaus unsere Nachforderungen aus Bauzeitverschiebungen nachweisen und durchsetzen können. Der Kaufpreis hat sich gleich mit dem ersten Einsatz amortisiert.
Michael KuhnertKutter HTS
Echte Kundenstimmen
Ich kann die bisherigen Programme uneingeschränkt weiterempfehlen — die Beschaffung Ihrer Software war sicher eine der besten Entscheidungen seit langem für uns.
Volker HeitmannHeitmann Haustechnik GmbH
Echte Kundenstimmen
Nach anfänglicher Preisskepsis wurden wir eines Besseren belehrt. Bereits bei der ersten Anwendung in einem Bauvorhaben hat sich das Programm gelohnt.
Matthias SteinB.R.A.S.S.T. Bau GmbH

Der richtige Zeitpunkt

Haben sich die Mengen geändert, gehört eine Schlussrechnung im Grunde erst raus, wenn Sie Ihren Anspruch geprüft haben — ob da nicht doch mehr für Sie drin ist.

„Warten Sie nicht bis zur Schlussrechnung. Rechnen Sie es mitten im Projekt aus — und kündigen Sie es an."

Fair zum Auftraggeber — und stark für Sie.

Ein Ausgleich, der erst in der Schlussrechnung auftaucht, wirkt wie eine Nachforderung und führt zu Streit. Wer ihn früh ermittelt und ankündigt, steht als der Faire da, nicht als der Nachforderer — und ein Auftraggeber, der seine Ruhe will, spielt mit.

Deshalb ist der beste Moment, den Ausgleich zu ermitteln, nicht am Ende. Er ist jetzt.

Mit Hilfe des MassenClaims konnten wir uns bei deutlicher Abweichung Soll-IST schon mehrfach erfolgreich und einvernehmlich mit unseren Auftraggebern einigen. Wichtig ist uns, dass der Auftraggeber nachvollziehen kann, warum dieser Anspruch entsteht, sodass wir auch weiterhin gut und gerne zusammen arbeiten können.Jan Vierboom, Geschäftsführer, Berns Gebäudetechnik GmbH & Co. KG

In drei Schritten

Erst rechnen wir. Dann entscheiden Sie.

Sie gehen kein Risiko und keine Kosten ein, um herauszufinden, ob sich der Ausgleich lohnt.

Sie schicken uns die Zahlen

Leistungsverzeichnis, Aufmaß und Ihre Zuschlagssätze. Mehr braucht es von Ihnen nicht — den Rest übernehmen wir.

Ihr Aufwand: rund 10 Minuten

Wir ermitteln den Ausgleich — kostenlos

Sie erfahren, welcher Betrag nach § 2 Abs. 3 VOB/B in Ihrem Vorhaben steckt. Unverbindlich und ohne dass etwas kostet.

Antwort innerhalb von 24 Stunden

Sie bekommen den prüffähigen Nachweis

Erst wenn Sie die fertige Ausgleichsberechnung haben wollen, entstehen Kosten — und da kennen Sie die Summe längst.

Fertig zum Beifügen an Ihre Schlussrechnung

Die Ermittlung ist und bleibt kostenlos. Bezahlt wird nur die ausgearbeitete, prüffähige Berechnung — die, die Sie beim Auftraggeber auf den Tisch legen.

Der Nachweis

Was Ihr Auftraggeber auf den Tisch bekommt

13 Seiten, in denen jede Position einzeln hergeleitet ist – Soll gegen Ist, Kostenart für Kostenart, mit fortlaufendem Übertrag. Das Rechenbeispiel von oben, vollständig aufgeschlüsselt.

Zwei Wege

Einmal rechnen lassen — oder es selbst in die Hand nehmen.

Für ein laufendes Vorhaben

Wir erstellen Ihren Nachweis

Sie schicken die Unterlagen, wir liefern den fertigen, prüffähigen Nachweis als PDF — mit Namen verantwortet.

nach Ausgleichssumme
im Auftragsfall mindestens 599 € netto
  • Vorab kostenlose, unverbindliche Auswertung Ihrer Unterlagen
  • Sie erfahren die Höhe des Anspruchs, bevor Sie etwas zahlen
  • Kein nennenswerter Anspruch — keine Rechnung
  • Vollständiger Nachweis, taschenrechnersicher nachvollziehbar
  • Erstellt vom Sachverständigenbüro, nicht von einem Automaten
Schluss mit Geld verschenken

Kostenlos und unverbindlich — Sie gehen keine Verpflichtung ein.

Für Ihr Büro

Das Programm Massenclaim

Für alle, die den Ausgleich künftig für jedes Vorhaben selbst erstellen wollen.

Preis auf Anfrage
inklusive 12 Monate Expertise
  • Kein Excel mehr. Eine zeitgemäße Datei, die im Browser läuft — keine Installation, keine Makros, keine Sicherheitswarnungen, keine Updates
  • Kein Hängen, kein Zögern — Sie tippen die Zahlen ein und erhalten mit einem Klick denselben druckfertigen, prüffähigen PDF-Nachweis wie oben in der Leseprobe
  • Ihre Zahlen bleiben auf Ihrem Rechner: kein Konto, keine Cloud, funktioniert offline
  • Unbegrenzt viele Projekte und Nachweise, keine Lizenz- und keine Updategebühren
  • Ein Jahr fachliche Begleitung bei den Fragen, die über richtig oder falsch entscheiden
  • Persönlicher Support direkt vom Entwickler
Mit den ersten zwei Forderungen hatten wir bereits die Investition ausgeglichen.Heinrich Raum, Heinrich Raum GmbH & Co. KG
Schluss mit Geld verschenken

Unverbindliche Vorführung, ganz in Ruhe.

Wer dahintersteht

rund 30 Jahre

Ein Nachweis ist die halbe Miete. Die andere Hälfte ist, dass jemand mit Namen dafür geradesteht. Genau das bekommen Sie: kein anonymer Rechner im Netz, sondern ein Sachverständigenbüro mit rund drei Jahrzehnten am Bau.

§
Auf gesicherter Grundlage. Mehr- und Mindermengenausgleich nach § 2 Abs. 3 VOB/B, unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung.
Vertraulich. Ihre Kalkulation und Ihre Zuschlagssätze bleiben unter uns. Immer.
Wenig Aufwand für Sie. Sie liefern die Zahlen, wir machen den Nachweis. Ihre Zeit gehört der Baustelle.

Kostenlos & unverbindlich

Wir sagen Ihnen vorher, wie hoch Ihr Anspruch — und wie hoch unser Honorar ist.

Kein Schätz-Rechner, keine Vorkasse. Sie schicken uns die Eckdaten Ihres Bauvorhabens, wir rechnen den Ausgleich auf den Cent genau und nennen Ihnen beide Zahlen — Ihren Anspruch und unser Honorar. Kostenlos und ohne Verpflichtung; erst den fertigen, prüffähigen Nachweis lassen Sie sich etwas kosten.

Schluss mit Geld verschenken

Kostenlos und unverbindlich. Oder direkt: 05528 981-50 · WhatsApp · Unterlagen per E-Mail